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   BGH, 04.12.1992 - LwZR 10/91   

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https://dejure.org/1992,2827
BGH, 04.12.1992 - LwZR 10/91 (https://dejure.org/1992,2827)
BGH, Entscheidung vom 04.12.1992 - LwZR 10/91 (https://dejure.org/1992,2827)
BGH, Entscheidung vom 04. Dezember 1992 - LwZR 10/91 (https://dejure.org/1992,2827)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erhaltungspflicht - Verpächter - Wiederherstellung - Bestandssicherheit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erhaltungspflicht des Pächters; Prüfpflicht des Verpächters; Teichablauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 586 Abs. 1
    Erhaltungspflicht des Verpächters bei Zusammenbruch eines Teichablaufs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 521
  • MDR 1993, 866
  • WM 1993, 916
  • BB 1993, 392
  • DB 1981, 1873
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.05.1989 - VIII ZR 192/88

    Wechsel des Hauptmieters

    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - LwZR 10/91
    Soweit sich die Revision - unzulässigerweise (Senatsurt. v. 24. Februar 1967, V ZR 110/65, WM 1967, 533; BGHZ 107, 315, 318) - auch gegen die auf § 91 a ZPO beruhende Kostenentscheidung richtete, hat sie der Kläger in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.
  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 110/65

    Entscheidung nach § 91a Zivilprozessordnung (ZPO) durch Urteil - Ende des

    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - LwZR 10/91
    Soweit sich die Revision - unzulässigerweise (Senatsurt. v. 24. Februar 1967, V ZR 110/65, WM 1967, 533; BGHZ 107, 315, 318) - auch gegen die auf § 91 a ZPO beruhende Kostenentscheidung richtete, hat sie der Kläger in der mündlichen Verhandlung zurückgenommen.
  • BGH, 17.03.1976 - VIII ZR 274/74

    Anzeigepflicht des Mieters beim Auftreten eines Mangels der gemieteten Sache

    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - LwZR 10/91
    Die Situation ist insoweit nicht anders als bei im Mauerwerk oder im Erdreich befindlichen Entwässerungs- und Kanalisationsleitungen, für deren Erhaltung der Verpächter ebenso zuständig ist wie für einen Rückstauschieber (vgl. zu letzterem BGH, Urt. v. 17. März 1976, VIII ZR 274/74, WM 1976, 537).
  • BGH, 26.03.1957 - VIII ZR 6/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 04.12.1992 - LwZR 10/91
    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der Vermieter im Regelfall nicht verpflichtet ist, eine in der Erde liegende Wasserleitung auszugraben, um sich über den Erhaltungszustand der Rohre Gewißheit zu verschaffen (Urt. v. 26. März 1957, VIII ZR 6/56, LM Nr. 3 zu § 538).
  • OLG Köln, 23.03.2004 - 22 U 139/03

    Keine Haftung des Vermieters bei Drittschäden durch auslaufendes Aquarium eines

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur eine Kontrollpflicht des Vermieters für mitvermietete technische Einrichtungen angenommen (OLG Hamm DB 1981, 1873 = VersR 1981, 1161).

    Die Überwachungspflicht findet nach Treu und Glauben dort ihre Grenze, wo die Kontrolle einen unzumutbaren Aufwand erfordert und keine Gewähr für eine dauerhafte Funktionstauglichkeit bietet (BGH WuM 1993, 123 = NJW-RR 1993, 521).

  • OLG Schleswig, 22.07.2021 - 60 L U 1/20

    Fälligkeit von Pachtzinsen

    In den Verantwortungsbereich des Pächters fallen dabei solche Maßnahmen, die als Folge des üblichen Gebrauchs des Pachtgegenstandes nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge von Zeit zu Zeit regelmäßig in kürzeren oder längeren Abständen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung seiner Gebrauchsfähigkeit erforderlich werden (BGH NJW-RR 1993, 521; Faßbender/Hötzel/ Lukanow, a. a. O., § 586 Rn. 46).
  • OLG Celle, 29.11.1995 - 2 U 210/94

    Haftung des Vermieters für Brandschäden des Mieters

    Es ist anerkannt, dass der Vermieter dann gegen seine Pflichten verstößt, wenn er es unterlässt, die Mietsache und die die Mietsache umgebenden weiteren Räumlichkeiten turnusmäßig warten zu lassen und auf evtl. Schäden und Gefahrenquellen zu überprüfen (dazu OLG Saarbrücken, NJW 1993, 3077 ; OLG Hamm, DB 1981, 1873; Kraemer, in Bub/Treier, aaO., Rdn. 1290).
  • OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04

    Zu den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht bei besonderen Gefahrenquellen

    In welchen wiederkehrenden Zeitabständen Überprüfungen vorzunehmen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab (OLG Saarbrücken a. a. O.; vgl. dazu auch BGH NJW-RR 1993, 521).
  • OLG Köln, 28.11.2013 - 23 U 5/13

    Anspruch eines Pächters auf Verlängerung eines Landpachtvertrages mit langer

    Der Bundesgerichtshof (NJW-RR 1993, 521) hat hierzu ausgeführt:.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.11.2012 - L 14 U 18/12
    Hierzu zählen in erster Linie laufende Wartungs- und Pflegearbeiten, Schönheitsreparaturen sowie Maßnahmen, die wegen üblicher Witterungseinflüsse oder häufiger und typischer Betriebsrisiken geboten sind (Urteil vom 4. Dezember 1992 - Az.: LwZR 19/91 - in NJW-RR 1993, Seite 521; Bauermeister in jurisPK-BGB, 6. Auflage 2012, § 586 Rn. 19).
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